Wer kontrolliert wen?

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Asunción: Die Straßenpatrouille kontrolliert die Fahrzeuge erst ab Anfang Februar. Die Nationalpolizei und die Stadtpolizei von Asunción gehen da andere Wege und beschlagnahmten mittlerweile diverse Fahrzeuge, die ohne Kennzeichen oder mit einem Provisorium unterwegs waren.

Die Straßenpolizei, unter der Leitung von Luis Christ Jacobs, entschloss sich dazu erst ab dem zweiten Monat des Jahres erste Kontrollen einzuleiten und auch nur die Fahrzeuge deren Kennzeichen mit der Nummer 1 enden. Typisch für die Behörden des Landes sind schwer nachvollziehbare Entscheidungen, wie auch in diesem Fall. Wie möchte die Straßenpolizei die Fahrzeuge mit der Endziffer 1 am Kennzeichen kontrollieren, wenn die Fahrzeuge ohne einem solchen unterwegs sind. So oder so wird es alle treffen, die ohne unterwegs sind.

Das Grundproblem der Misere ist dass sie Mehrheit der Fahrer von Autos und Motorrädern meist nur einen Kaufvertrag gemacht hat ohne der obligatorischen Um- bzw. Einschreibung. Damit gehört das Fahrzeug offiziell dem Käufer. Das Kennzeichen kommt jedoch erst mit der Einschreibung bei gebrauchten Importfahrzeugen und diese kostet meist 1 Million Guaranies und mehr, was sich viele erspart haben. Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Punkt ist die Langsamkeit des Automobilregisters, welches wenigstens einen Monat braucht einen Antrag zu bearbeiten.

Während die Straßenpolizei einen Schritt zur Seite macht und damit die Paraguay wieder lächerlich macht, da hier Richtlinien nicht das Papier wert sind auf dem sie gedruckt werden will die Stadtpolizei von Asunción und die Nationalpolizei nicht so viel Spielraum lassen und nahmen sich der Aufgabe gleich in der Silvesternacht an.

Durch die hohen Strafen, die bei 770.000 Guaranies beginnen, könnten sich die vorgesehenen Plätze neben den Kommissariaten schnell füllen und sich zu Friedhöfen bzw. Schrottplätzen verwandeln. Die Erfahrung aus der Vergangenheit brachte diese Nachlässigkeit oder der Mangel an Geld zum Vorschein.

Die Verifizierung, die die Daten in der Umschreibungsakte mit denen des Fahrzeuges vergleicht, ist ebenso obligatorisch und Teil des Prozesses. Wenn jetzt jedoch Fahrzeuge beschlagnahmt und bis zum Zahlen der Strafe unter Verschluss gehalten werden, müsste die Verifizierung an Ort und Stelle gemacht werden. Dies würde für das zuständige Konsortium Automotor, einen Mehraufwand an Personal und Fahrzeugen bedeuten, welcher so nicht vereinbart war.


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