Heute morgen berichtete der Arbeitsminister Guillermo Sosa auf einer Pressekonferenz, dass der vom Arbeitsgesetz vorgeschriebene Mindestlohn ab sofort einem neuen automatischen Anpassungssystem unterzogen wird, wodurch dieser dann jedes Jahr neu festgelegt wird. Der aktuelle Mindestlohn steigt auf 1.964.507 Gs. pro Monat, was einer positiven Differenz von 140.452 Gs. entspricht.
Er fügte hinzu, dass diejenigen, die bereits ihr Gehalt für diesen Monat erhalten haben, eine zusätzliche Zahlung erhalten müssen um die genannte Summe zu vervollständigen. Alle Arbeitgeber haben dafür einen Zeitrahmen bis zum nächsten 5. Dezember, was bedeutet, dass das Gesetz sofort in Kraft tritt.
Die Änderung des Mindestlohns wurde auf mehrere Argumente basiert, einschließlich der Ankunft eines starken Wirtschaftswachstums, der die arbeitende Bevölkerung nicht erreicht hat und eine deutliche Steigerung der Lebenshaltungskosten in den letzten Jahren herbeigebracht hat.
Ab sofort gilt das vorgesetzte im Artikel 255: „Die Prüfung der Mindestlohn-Anpassung wird von der Exekutivmacht auf Vorschlag des nationalen Mindestlohn-Rats (CONASAM) durchgeführt, auf der Grundlage der Variation des Preisindex‘ (IPC) und der Auswirkungen, die in der Volkswirtschaft auftreten. Das vorgesetzte Datum für die Berücksichtigung der Anpassung ist der Monat Juni jedes Jahres.
(ABC Color)
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