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Kirchen, Stiftungen und NRO´s nicht von der Steuer befreit

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Wenn es in der Staatskasse eng wird, schaut man sich gern nach anderen Einnahmemöglichkeiten um, die bisher vernachlässigt wurden. Kirchen, Stiftungen und Organisationen ohne Absicht von Gewinn müssen ab nun bei all ihren kommerziellen Aktivitäten Mehrwertsteuer zahlen.

Dies erklärte Liz del Padre Maciel, Chefin der Abteilung Planung und Steuertechnik des Subsekretariats für Steuern (SET), gegenüber der Presse, nachdem ein Antrag auf Steuerbefreiung von der katholischen Kirche abgelehnt wurde.

Sie signalisierte, dass die Zahlung der MwSt. seit Einführung des Gesetzes 5061 aus dem Jahr 2013. Dieses Gesetz regelte die Ausnahmen davon, die es quasi nicht mehr gibt. Zuvor waren alle die Organisationen davon ausgenommen, die keine Gewinne erwirtschaften wollen, unter anderem bei Hilfsaktionen, medizinischer Hilfe, Weiterbildungen und kulturellen Aktivitäten.

„Weiterhin sind es jedoch nur die kommerziellen Aktivitäten, die davon betroffen sind, wenn zum Beispiel die Erzdiözese einen Kredit vergibt. Dies ist keine Hilfsleistung mehr sondern eine rentable Aktivität“, so die Leiterin.

„Wenn eine Kirche oder eine NRO sich dazu entschließen sollte eine Kantine oder ein Restaurant zu eröffnen, dass ist dies ein kommerzieller Schritt, der besteuert werden muss“, schließt Liz del Padre Maciel ab.

(La Nación)


'Kirchen, Stiftungen und NRO´s nicht von der Steuer befreit' hat 1 Kommentar

  1. 14. August 2016 @ 6:27 wolfgang

    Die Kirchenund Stftungen haben Geld, setzen Geld um.Das weiß auch der Staat und seine Steuerhungerigen Beamtem.Die sagen nichts ran an den Speck der muss ja auch mal Weck und ungelagert werden.

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